Strahl im Schulrucksack – Theater für die ganze Schule!

Mit dem Pilotprojekt „Strahl im Schulrucksack – Theater für die ganze Schule“ setzt die Stiftung Theater Strahl ein starkes Zeichen für kulturelle Teilhabe: Über ein gesamtes Schuljahr hinweg ermöglichen wir allen Schüler*innen einer Schule (ab Klasse 5) den Besuch einer Theatervorstellung – unabhängig von ihren finanziellen Voraussetzungen.
Unsere Vision ist klar: Jede*r der rund 240.000 Jugendlichen in Berlin soll mindestens einmal im Jahr kostenlos ins Theater gehen können. Denn wir sind überzeugt: Nicht der Preis bestimmt den Wert einer kulturellen Erfahrung – sondern ihre Zugänglichkeit. Theater eröffnet neue Perspektiven, schafft Raum für Austausch und stärkt die Fähigkeit, die Welt aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.
Auch kulturpolitisch besteht Einigkeit darüber, dass kulturelle Teilhabe allen Kindern und Jugendlichen offenstehen muss. Doch in der Praxis fehlen häufig die notwendigen finanziellen Mittel, verlässliche Strukturen und der politische Wille, um dies flächendeckend zu ermöglichen. Gerade Schulen in herausfordernden Lagen und mit begrenzten Ressourcen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um Theaterbesuche geht.
Hier setzt unser Projekt an: „Strahl im Schulrucksack“ richtet sich insbesondere an Schulen mit einem großen Anteil an Schülerinnen, für die ein Theaterbesuch aus finanziellen Gründen nur schwer realisierbar ist. Ergänzend zur Vorstellung entstehen Begegnungen mit den Künstlerinnen in Workshops, Nachgesprächen und weiteren Formaten, die die Theatererfahrung vertiefen.
Mit dem Schuljahr 2026/27 startet das Pilotprojekt dank einer privaten Spende mit einer Berliner Schule. Perspektivisch möchten wir das Modell ausweiten und weiteren Schulen die Teilnahme ermöglichen.
Schulen können sich ab sofort bis zum 1.9.2026 bewerben. Dafür füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus. Die Auswahl der Schule findet im September statt. Nach einer Vorauswahl wird Theater Strahl persönliche Gespräche mit einzelnen Schulen führen. Bei diesen Gesprächen sollten die jeweilige Antragsstellerin bzw. Ansprechperson, die Schulleitung und mind. eine Vertreter*in der Lehrerschaft dabei sein.